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Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Ein drahtloses Netzwerk muss mit einem Passwort geschützt werden, sonst droht eine Abmahnung.

Unwissenheit schützt Sie nicht vor Strafe. Wenn Sie aus Unwissenheit ein ungeschütztes WLAN betreiben, selber aber keine Urheberrechte verletzen, müssen Sie dennoch für eine Unterlassungserklärung zahlen. Wird Ihr WLAN unwissentlich für illegale Downloads missbraucht, drohen Ihnen aber zumindest keine Schadensersatzforderungen. Auch das hat der BGH entschieden.

"12345" als Passwort reicht nicht:
Als WLAN-Betreiber müssen Sie, das ab Werk eingestellte Router-Passwort ändern und durch ein »persönliches, ausreichend langes und sicheres Passwort ersetzen. »12345« als Passwort reicht also nicht. Ein sicheres, also aus mehreren Buchstaben und Zahlen bestehendes Passwort zu überlegen, sieht der Bundesgerichtshof als zumutbare Sicherungsmaßnahme an.

Wir testen Ihr drahtloses Netzwerk auf Sicherheit und geben Tipps und Ratschläge wie Sie ihr W-LAN noch besser absichern.

Sprechen Sie uns an.

 


















Gerne nehmen wir Ihre Pakete oder Rücksendungen entgegen und sorgen dafür, dass diese beim Empfänger ankommen.

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